BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG DURCH ERGOTHERAPEUTISCHE
MAßNAHMEN
Maßnahmen der Prävention und der Gesundheitsförderung dienen dazu, Fehlzeiten infolge körperlicher Dauer- bzw. Fehlbelastung zu verringern, und dadurch die Kosten eines langfristigen Ausfalls des Mitarbeiters zu vermeiden. Die Maßnahme eignet sich besonders für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die unter einseitigen Belastungen leiden.
Sie wird vorzugsweise in meinen eigenen Praxisräumen angeboten, es kann nach Absprache aber auch ein Termin am Arbeitsplatz vereinbart werden, z.B. im Fall einer Arbeitsplatzberatung und –Anpassung.
Qualität und Zielsetzung entsprechen den Anforderungen der §§ 20 und 20a Sozialgesetzbuch (SGB) V. Die Inhalte sind vom Verband der Ergotherapeuten (DVE) anerkannt. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Maßnahme, die für ihn steuerlich absetzbar sind.
Mein Konzept arbeitet im Bereich der Primärprävention mit drei Schwerpunkten:
1. Wahrnehmungstraining aufbauend auf den Prinzipien der Ortho-Bionomy
2. Einüben ergonomischer Bewegungsabläufe
Da es sich um intensive Körperarbeit mit dem Klienten handelt, wird die Behandlung als Einzeltraining angeboten. Über den rein körperlichen Aspekt der Anwendung hinaus trägt sie dazu bei, neue Energie zu gewinnen.
Beispiel: Ein Kfz-Mechaniker kommt mit akuten Beschwerden der unteren Lendenwirbelsäule zu mir in die Praxis. Er wird von seinem Betrieb dafür freigestellt. Schon nach der ersten Behandlung sind seine Schmerzen behoben. Ein zweites Mal kommt er wegen einer schmerzhaften Schulter. Auch dieses Symptom ist nach einer Einheit behoben.
Die Werkstatt hat zwei Behandlungen finanziert, und dadurch ein hoher Verdienstausfall vermieden, da die Arbeitskraft des Mitarbeiters wiederhergestellt werden konnte. Darüber hinaus bindet diese positive Erfahrung den Mitarbeiter an seinen Betrieb. Seine Leistungsbereitschaft steigt.
3. Ergonomische Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anpassung von Arbeitsplätzen.
Beispiel: Eine Verwaltungsangestellte kommt mit massiven Beschwerden im Nacken. In zwei Sitzungen werden Fehlstellungen und die hohe Anspannung der Muskulatur in der gesamten Wirbelsäule erfolgreich behandelt. Die Arbeitnehmerin erhält zusätzlich eine Anleitung zum Eigentraining, um physiologische Bewegungen einzuüben. In einer dritten Einheit wird eine Arbeitsplatzberatung durchgeführt. Schreibtischhöhe und Ausrichtung des Computers werden ihrer Körpergröße angepasst. Seit Durchführung der Maßnahmen ist sie frei von Beschwerden.
Langfristig kann auf diese Weise einer schweren degenerativen Erkrankung vorgebeugt werden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die betriebliche Gesundheitsförderung an.
MAßNAHMEN
Maßnahmen der Prävention und der Gesundheitsförderung dienen dazu, Fehlzeiten infolge körperlicher Dauer- bzw. Fehlbelastung zu verringern, und dadurch die Kosten eines langfristigen Ausfalls des Mitarbeiters zu vermeiden. Die Maßnahme eignet sich besonders für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die unter einseitigen Belastungen leiden.
Sie wird vorzugsweise in meinen eigenen Praxisräumen angeboten, es kann nach Absprache aber auch ein Termin am Arbeitsplatz vereinbart werden, z.B. im Fall einer Arbeitsplatzberatung und –Anpassung.
Qualität und Zielsetzung entsprechen den Anforderungen der §§ 20 und 20a Sozialgesetzbuch (SGB) V. Die Inhalte sind vom Verband der Ergotherapeuten (DVE) anerkannt. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Maßnahme, die für ihn steuerlich absetzbar sind.
Mein Konzept arbeitet im Bereich der Primärprävention mit drei Schwerpunkten:
1. Wahrnehmungstraining aufbauend auf den Prinzipien der Ortho-Bionomy
- körperliche Verspannungen werden gelöst
- Fehlhaltungen korrigiert
- Stress abgebaut
2. Einüben ergonomischer Bewegungsabläufe
- physiologische Bewegungsmuster werden angebahnt
- Kompensationen eingeübt
- Eigentraining erlernt, um dauerhaften Erfolg zu sichern
Da es sich um intensive Körperarbeit mit dem Klienten handelt, wird die Behandlung als Einzeltraining angeboten. Über den rein körperlichen Aspekt der Anwendung hinaus trägt sie dazu bei, neue Energie zu gewinnen.
Beispiel: Ein Kfz-Mechaniker kommt mit akuten Beschwerden der unteren Lendenwirbelsäule zu mir in die Praxis. Er wird von seinem Betrieb dafür freigestellt. Schon nach der ersten Behandlung sind seine Schmerzen behoben. Ein zweites Mal kommt er wegen einer schmerzhaften Schulter. Auch dieses Symptom ist nach einer Einheit behoben.
Die Werkstatt hat zwei Behandlungen finanziert, und dadurch ein hoher Verdienstausfall vermieden, da die Arbeitskraft des Mitarbeiters wiederhergestellt werden konnte. Darüber hinaus bindet diese positive Erfahrung den Mitarbeiter an seinen Betrieb. Seine Leistungsbereitschaft steigt.
3. Ergonomische Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anpassung von Arbeitsplätzen.
Beispiel: Eine Verwaltungsangestellte kommt mit massiven Beschwerden im Nacken. In zwei Sitzungen werden Fehlstellungen und die hohe Anspannung der Muskulatur in der gesamten Wirbelsäule erfolgreich behandelt. Die Arbeitnehmerin erhält zusätzlich eine Anleitung zum Eigentraining, um physiologische Bewegungen einzuüben. In einer dritten Einheit wird eine Arbeitsplatzberatung durchgeführt. Schreibtischhöhe und Ausrichtung des Computers werden ihrer Körpergröße angepasst. Seit Durchführung der Maßnahmen ist sie frei von Beschwerden.
Langfristig kann auf diese Weise einer schweren degenerativen Erkrankung vorgebeugt werden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die betriebliche Gesundheitsförderung an.